HAARTRANSPLANTATION

haartransplantation

Eine Haartransplantation ist eine Umverteilung des noch bestehenden gesunden Kopfhaares. Vom Haarkranz werden mehrere Haarinseln von ca. 5 Millimeter Durchmesser, sogenannte Standard-Grafts, entnommen. Je nach vorhandener Haarfläche können in einer Sitzung bis zu 120 solcher Grafts entnommen werden. Die entstandene Wundfläche wird mit einer feinen Hautnaht verschlossen. Anschließend erfolgt das Splitting. Dabei werden die Standard-Grafts in kleinere Feintransplantate geteilt. Es entstehen Mini-Grafts mit drei bis fünf Haaren und Micro-Grafts mit ein oder zwei Haaren. Nun werden im Bereich der Glatze kleine Hautinseln entnommen. In die entstandenen Lücken werden nun die bis zu 900 Feintransplantate eingesetzt.

Man kann bisher nur Kopfhaar verpflanzen, also keine anderen Körperhaare. Weiterhin ist es nicht möglich, Kopfhaare eines anderen Menschen transplantieren zu lassen. Dies ist auch nicht nötig, denn fast jeder vom Haarausfall Betroffene, egal in welchem Stadium, hat noch genügend Resthaar, welches zur Umverteilung genutzt werden kann. Die Haartransplantation wird in lokaler Betäubung durchgeführt und ist für den Patienten weitgehend schmerzlos. Dabei ist keine Narkose und kein Klinikaufenthalt notwendig. Der Eingriff dauert mehrere Stunden, je nach Anzahl der zu verpflanzenden Haare. Nach dem Eingriff wird ein Druckverband angelegt, der am nächsten Tag wieder abgenommen wird und anschließend wird die beanspruchte Kopfhaut gereinigt. Eine weitere Behandlung ist meist nicht notwendig. Nach einigen Wochen fallen die transplantierten Haare größtenteils wieder aus. Doch die verpflanzte Haarwurzel produziert neues eigenes Haar. Nach ca. drei bis vier Monaten kann man dann eventuell einen neuen Eingriff vornehmen.

Preise: je nach Region: zw. 2.000,00 bis 2.500,00 €*

*bei den angegebenen Preisen und Preisspannen handelt es sich um unverbindliche Richtwerte. Die Angabe soll als eine grobe Orientierung für den Interessenten dienen. Der Patient erhält vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag. Der Preis einer Behandlung ist abhängig vom Aufwand. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Abrechnungsbestimmungen für Krankenhäuser (DRG).