OBERSCHENKEL - STRAFFUNG

oberschenkelstraffung 1

Leider verliert im Alter die Haut ihre Elastizität und wird schlaffer. Oft zeigt sich an den Beinen dies zuerst an den Innenseiten der Oberschenkel, die teilweise an Spannung verlieren und es bilden sich kleine erschlaffte Hautareale. Dieser natürliche Prozess ist kein Krankheitbild – ereilt uns alle eines Tages. Dennoch möchte nicht jeder sich damit abfinden, denn manchmal sieht die Haut älter aus man eigentlich ist, oder sich zumindest fühlt. Sport und Diät bringen nur bedingt eine Verbesserung, denn ebenso wie mit einer Fettabsaugung ist dadurch nur eine Reduzierung des Fettgewebes erreichbar.

Das überschüssige Hautgewebe kann nur durch eine Oberschenkelstraffung wirklich reduziert werden, so dass die Beine wieder straff und jugendlich erscheinen. In einem individuellen Beratungsgespräch stimmen wir Ihre Wünsche mit den uns durch die Plastische Chirurgie gegebenen Möglichkeiten ab. Die Oberschenkelstraffung ist ein kleinerer Eingriff als man zunächst denkt, denn es wird nur ein kleiner Bereich des Oberschenkels bei diesem Eingriff verändert. Abhängig vom Ausmaß der Erschlaffung bzw. vom Umfang des überschüssigen Oberschenkelgewebes kann die Straffung durchaus in örtlicher Betäubung und ambulant durchgeführt werden.

Die entstehende Narbe liegt am Übergang von der Innenseite des Oberschenkels zum Beckenboden. Wenn ein größerer Eingriff erforderlich ist, kann eine zusätzliche Narbe am Oberschenkel entlang bis zum Knie hinzukommen. Nach der Operation muss für etwa vier bis sechs Wochen ein Kompressionsmieder getragen werden. Nach der Operation werden Ihre gesamten Oberschenkel wieder straff und glatt aussehen, obwohl eigentlich nur ein Teil davon tatsächlich verändert wurde.

Preise: ab 2.500,00 €*

*bei den angegebenen Preisen und Preisspannen handelt es sich um unverbindliche Richtwerte. Die Angabe soll als eine grobe Orientierung für den Interessenten dienen. Der Patient erhält vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag. Der Preis einer Behandlung ist abhängig vom Aufwand. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Abrechnungsbestimmungen für Krankenhäuser (DRG).